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Schmeinck: Wahltarife kein Renner

Interview mit Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen, zur Attraktivität von Wahltarifen der Krankenkassen.

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Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen
Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen
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Die Wahltarife, die die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten seit April 2007 anbieten müssen, sind noch immer heftig umstritten. Welche Rolle spielen die Wahltarife inzwischen für die gesetzliche Krankenkasse?

Quantitativ keine große Rolle. Wahltarife sind bislang kein Renner. Die Kassen, die sich bisher vorgewagt haben – einzelne haben bis zu 20 Tarife angeboten – sind auf die Nase gefallen. Den zwanzig Tarifen standen gerade einmal 1500 Unterschriften gegenüber. Das dämpft die modische Euphorie gewaltig. Wenn in ein, zwei Jahren diese Phase vorbei ist, dann bleiben vielleicht zwei, drei Tarife übrig, die für die Versicherten attraktiv sind und sich für die Kassen rechnen.


Woran liegt das geringe Interesse?

An den langen Bindungszeiten. Selbst die Versicherten, die solchen Wahltarifen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, sind deutlich reservierter, wenn sie von den Mindestbindungszeiten hören. Hinzu kommt: Wer sich drei Jahre auf einen Tarif festlegt, wie dies beispielsweise für Selbstbehalt-Tarife vorgeschrieben ist, der erwartet eine spürbare finanzielle Entlastung, keine Peanuts. Viele Tarife sind da einfach nicht attraktiv genug. Sie können es oft auch gar nicht sein, denn sie sollen sich ohne Quersubventionen aus anderen Kassenbeiträgen rechnen.

Was passiert, wenn das Bundesversicherungsamt einen Tarif kippt? Wo bleibt der Vertrauensschutz des Versicherten?

Das Bundesversicherungsamt will die Wahltarife zwar nach einem Jahr auch daraufhin überprüfen, ob sie sich selbst tragen. Aber kurzfristig dürften sowohl der Nachweis von Quersubventionierung wie auch des Gegenteils schwer zu erbringen sein. Dazu müssen längere Zeiträume beobachtet werden. Die Versicherten sollten sich daher nicht allzu viele Sorgen machen.

Wenn die Wahltarife weder für die Versicherten noch für die Krankenkassen besonders attraktiv sind, warum werden sie dann überhaupt angeboten?

Wahltarife sind – neben den Arzneimittel-Rabattverträgen – der politische Tafelaufsatz der letzten Gesundheitsreform. Sie sind von der Politik zur Belebung des Wettbewerbs zwischen den Kassen gewollt, und wir haben die Verpflichtung, daraus das Beste zu machen. Außerdem sind sie ein Differenzierungsinstrument für die Kassen. Das gilt insbesondere ab 2009, wenn ein bundeseinheitlicher Beitragssatz in Kraft tritt. Wer keinen Wahltarif anbietet, der verliert die so genannten guten Risiken, die jungen, gesunden, flexiblen Leute.

Wie passen eigentlich Wahltarife zur solidarischen Krankenversicherung?

Eigentlich überhaupt nicht. Um es auf den Punkt zu bringen: Sie sind ein Stück Entsolidarisierung und sie gefährden den Status der gesetzlichen Krankenkassen mit all ihren Privilegien wie Steuerfreiheit und ihre Sonderrolle im Wettbewerb, in dem sie nicht als Unternehmen zählen.