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Zimmermann: Transparenzvorstoß ist gigantisches Ablenkungsmanöver

Der Honorarstreit der Ärzte eskaliert. Eine schnelle Lösung ist noch nicht in Sicht. Nun setzt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf mehr Transparenz. Die Kassenärzte sollen per Gesetz verpflichtet werden, alle Einkünfte aus der Behandlung von Kassenpatienten offen zu legen. Dazu schlägt sie vor, die durchschnittliche Honorarsumme der niedergelassenen Ärzte nach Arztgruppen differenziert in jedem der 395 Planungsbezirke zu veröffentlichen. Außerdem sollen das jeweils höchste und das niedrigste Honorar einer Arztgruppe in jedem Planungsbezirk veröffentlicht werden. Wir sprachen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dr. med. Gerd W. Zimmermann, über den Transparenzvorstoß der Ministerin.

Was halten Sie von dem Vorschlag der Bundesgesundheitsministerin, Herr Dr. Zimmermann?

Der Vorschlag von Frau Schmidt ist einerseits angesichts der momentanen Protestaktionen nachvollziehbar, andererseits jedoch eine in jeder Hinsicht ungeeignete Maßnahme. Denn was soll eine solche Transparenz als Ergebnis liefern? Wenn die Zahlen erst einmal offen liegen, werden die angegebenen Einkünfte in der Öffentlichkeit wahrscheinlich häufig mit Gewinn verwechselt. Dann wird man wieder versuchen darzustellen, dass Ärzte mehr verdienen als der normale Durchschnittsverdiener.

In meinen Augen handelt es sich bei dem Vorstoß um ein gigantisches Ablenkungsmanöver. Fakt ist nämlich, dass auch mit der neuen vertragsärztlichen Vergütung die ärztlichen Leistungen nicht zu hundert Prozent vergütet werden. Diese Tatsache wurde jetzt nur transparent gemacht. Dafür müsste man der Bundesgesundheitsministerin fast schon dankbar sein. Mit dem festen bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert von 3,5 Cent hat Frau Schmidt dokumentiert, dass die Leistungen in der Euro-Gebührenordnung, die mit 5,11 Cent kalkuliert sind, lediglich zu 70 Prozent vergütet werden.

Frau Schmidt möchte alle Einkünfte, die mit Kassenpatienten erzielt werden, für die Veröffentlichung erfassen. Geht das überhaupt? Denn nicht nur die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen Honorare aus, sondern auch die Kassen im Rahmen von Hausarztverträgen. Lassen sich diese Zahlungen überhaupt zusammenführen?   

Mit Sicherheit nicht. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in der Vergangenheit mehrfach vom Gesetzgeber gefordert, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, auch die Zahlungen offenzulegen, die sie außerhalb der Kollektivverträge im Rahmen von Selektivverträgen leisten. Diese Forderung wurde vom Gesetzgeber bisher kategorisch abgelehnt. Dabei wäre es interessant zu wissen, was die Krankenkassen außerhalb des GKV-Systems bezahlen. Wenn man solche Zahlen zwischendurch dann doch mal in die Hand bekommt, wird deutlich, dass die Kassen hier oftmals die Spendierhosen anhaben. Es gibt zwar eine zentrale Stelle, bei der man abfragen kann, welche Verträge mit wem geschlossen wurden. Die Summen, die hinter diesen Verträgen stehen, werden jedoch geheim gehalten.

Bringt die Offenlegung solcher Zahlen tatsächlich mehr Transparenz? Sagen sie wirklich etwas über die wirtschaftliche Lage einer Praxis aus?

Durch die Offenlegung der Einkünfte könnte ein falsches Bild vermittelt werden. Ein Arzt, der nur wenig in Selektivverträgen engagiert ist, könnte als vermeintlicher Gutverdiener dastehen. Bei einem anderen Mediziner, der sich stark in Selektivverträgen engagiert, könnte der Eindruck entstehen, dass es um seinen Verdienst schlecht bestellt ist – obwohl unter Umständen das Gegenteil der Fall ist.

Heizt die Veröffentlichung der Zahlen nicht die Neiddebatte an?

Transparenz bei den Einkünften aus der Behandlung von Kassenpatienten kann man natürlich fordern. Jedoch wird das ganz sicher eine Neiddebatte nach sich ziehen. Hier liegt meiner Meinung nach auch das eigentliche Ziel der Ministerin: Die Ärzte sollen als Gutverdiener dargestellt werden und als eine Berufsgruppe, die auf hohem Niveau klagt.
 
Dr. med. Gerd W. Zimmermann, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
Dr. med. Gerd W. Zimmermann, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen