Merck Serono - Living science, transforming lives
Merck

Müssen Ärzte jeden behandeln?

Dürfen Ärzte Patienten aus der Praxis wieder unbehandelt nach Hause schicken? Diese Frage wird derzeit heftig diskutiert. Grund sind Protestaktionen zahlreiche Mediziner, die mit der seit Januar geltenden Honorarreform unzufrieden sind. Zwar erhalten die 140.000 niedergelassenen Ärzte insgesamt drei Milliarden Euro und damit zehn Prozent mehr Geld aus Beiträgen der gesetzlich Krankenversicherten.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat strenge Sanktionen, bis hin zum Entzug der Kassenzulassung angedroht, wenn Ärzte den Streit auf dem Rücken der Patienten austragen. Doch müssen die niedergelassenen Ärzte jeden Patienten, der in die Praxis kommt, auch behandeln?  Dies fragten wir die Frankfurter Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Karin Hahne.

Frau Dr. Hahne, sind Ärzte verpflichtet, alle Menschen, die in die Praxis kommen, auch zu behandeln? Unter welchen Umständen darf ein Arzt die Behandlung verweigern?

Grundsätzlich muss der zugelassene Vertragsarzt GKV-Patienten, die seine Praxis aufsuchen, auch behandeln. Eine Grenze bilden die natürlichen Ressourcen des Arztes: Sitzen bereits so viele Patienten in seiner Praxis, dass er sich dem Einzelnen nicht mehr mit der notwendige Sorgfalt zuwenden kann, darf er die Annahme neuer Patienten - außer im Notfall - verweigern.

Darf ein Arzt die Behandlung eines GKV-Patienten ablehnen, weil er die GKV-Vergütung für nicht mehr ausreichend hält, und ihm stattdessen die Behandlung gegen Bezahlung als Privatpatient anbieten?

Das Bundessozialgericht (BSG) hat 2001 entschieden, dass eine aus Sicht des Arztes unzureichende Vergütung kein Grund ist,  die Behandlung von GKV-Patienten abzulehnen oder nur noch privat anzubieten. Die Begründung war allerdings, dass die GKV-Abrechnung eine Mischkalkulation sei und dass sich einzelne eventuell unterbezahlte Leistungen durch andere kompensieren ließen, so dass immer noch ein ausreichender Anreiz bestünde, im GKV-System tätig zu sein.

Wie dies heute vom Bundessozialgericht beurteilt würde, wäre angesichts der Regelleistungsvolumina, die nahezu alle Leistungen einbeziehen und tatsächlich zu erheblichen finanziellen Schieflagen in den Praxen führen, äußerst interessant. Solange aber es aber kein anders lautendes Urteil des BSG gibt,  muss der Arzt mit Repressalien von Kasse und KV rechnen, wenn er aus Kostengründen Behandlungen verweigert.

Gibt es bei der Pflicht zur Behandlung Unterschiede zwischen Kassen- und Privatpatienten?

Bei Privatpatienten gibt es - außer in Notfällen - überhaupt keine Behandlungspflicht des Arztes; hier kann er frei entscheiden, den Behandlungsvertrag abzuschließen oder nicht.

Was können Patienten tun, die abgewiesen werden, aber dringend auf Behandlung angewiesen sind?

Im Notfall wird kein Arzt die Behandlung verweigern. Falls Patienten abgewiesen werden, können sie sich an ihre Kasse oder an die Kassenärztliche Vereinigung wenden.
 
Und wie steht es um die Vorauszahlungen? Wann dürfen Vertragsärzte von GKV-Versicherte solche Vorauszahlung verlangen?

Außer den zehn Euro Praxisgebühr dürften Ärzte von Kassenpatienten überhaupt keine Zahlung verlangen. Legt der Patient bei Behandlungsbeginn seine Chipkarte nicht vor und reicht er diese auch nicht innerhalb von zehn Tagen nach, darf der Arzt allerdings privat liquidieren.



 
Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht
Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht