Fast jedes vierte Paar bleibt ungewollt kinderlos. Für viele ist die künstliche Befruchtung eine Alternative. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch nur einen Teil der Kosten – und das zu Recht, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Wir sprachen mit der Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit Christine Lieberknecht (CDU), die in diesem Jahr den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz hat.
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen seit 2004 nur noch die Hälfte der Kosten einer künstlichen Befruchtung und dies auch nur für drei Versuche. Das Bundesverfassungsgericht hält dies für in Ordnung. Sie auch?
In einem Rechtsstaat muss man Urteile von Gerichten akzeptieren. Dennoch bin ich der Meinung, dass betroffenen Paaren bestmöglich geholfen werden muss. Die Geburt möglichst vieler Kinder liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Kinder sind das Beste, was wir haben. Kinder sind unsere Zukunft. Daher hat sich die Landesregierung bereits im Sommer 2008 im Rahmen einer gemeinsamen Bundesratsinitiative mit Sachsen und dem Saarland dafür ausgesprochen, dass die Kosten für künstliche Befruchtungen wieder in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Seiner Forderung verlieh der Bundesrat Nachdruck, in dem er am 3. April 2009 erneut empfohlen hat, im Interesse der betroffenen Paare, die derzeit geltenden Selbstbeteiligungsregelungen aufzuheben. Thüringen war also im Bundesrat erfolgreich. Die Bundesregierung hat diesen Antrag der Länder jedoch abgelehnt. Daher müssen nun alternative Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.
Das Bundesverfassungsgericht betont zugleich, dass es der Gesetzgeber in der Hand habe, die bisherige Regelung zu ändern. Wie schätzen Sie die Situation ein: Wird es zu Änderungen kommen?
Ich vertrete die Auffassung, dass grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert werden sollten, die einen ansonsten nicht realisierbaren Kinderwunsch ermöglichen. Dies sollte nicht an der Kostenfrage scheitern. Ich halte daher eine Veränderung der jetzigen Regelung für unbedingt notwendig. Dabei favorisiere ich eine bundesweit einheitliche Lösung.
Rund 1,4 Millionen Paare sind ungewollt kinderlos. Zugleich sinkt die Geburtsrate drastisch ab. In einigen Landesteilen wird die Überalterung schon sichtbar. Was wiegt mehr, wenn es um die Frage nach finanzieller Unterstützung für künstliche Befruchtung geht: Das individuelle Schicksal oder die Angst vor der demographischen Entwicklung?
Grundsätzlich sollte der Staat nicht in das demografische Verhalten seiner Bürger eingreifen. Es ist eine sehr persönliche Angelegenheit, ob und wie viel Kinder ein Paar bekommt. Aber jede Regierung ist verpflichtet, hervorragende Rahmenbedingungen für Kinder und Familien zu schaffen. Dazu gehört auch die Hilfe für ungewollt kinderlose Paare.
Das Land Sachsen hat bereits gehandelt und finanziert Zuschüsse aus künstlicher Befruchtung aus dem Steuersäckel. An eine ähnliche Regelung denkt offenbar auch Bundesfamilienministerin von der Leyen. Das Saarland strebt die Rückkehr zur kompletten Kostenübernahme an. In Hessen wird eine Fondslösung diskutiert. Welche Lösung wäre Ihnen denn am liebsten?
Ich habe durchaus Sympathien für die Lösung in Sachsen. Allerdings besteht bei länderspezifischen Lösungen die Gefahr einer Benachteiligung von Ehepaaren, die in Ländern wohnen, deren Haushaltslage eine Bezuschussung nicht oder nur im geringen Umfang ermöglichen. Daher muss es zukünftig zu einer bundesweiten einheitlichen Lösung kommen. Dazu gibt es bereits sehr positive Signale von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Offenbar sehen die meisten Länder Handlungsbedarf: Ist mit einer gemeinsamen Initiative der Gesundheitsministerkonferenz zu rechnen?
Als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz 2009 werde ich dieses Thema mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Juni dieses Jahres in Erfurt erörtern. Wir benötigen eine möglichst rasche und verbesserte Lösung für alle betroffenen Paare in Deutschland.

Christine Lieberknecht, Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit