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Künstliche Befruchtung: Saarland fordert Rückkehr zur alten Finanzierung

Beim Bundesrat harrt ein Antrag des Saarlandes seit Januar seiner weiteren Beratung: Es geht um die Hilfe für ungewollt kinderlose Paare, konkret: um die Finanzierung der künstlichen Befruchtung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Sie war 2004 durch das Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes deutlich eingeschränkt worden.

Bis 2003 zahlten die Krankenkassen bis zu vier Versuche einer künstlichen Befruchtung; weder für Frauen noch für Männer gab es eine Altersbegrenzung. Heute übernehmen die Krankenkassen maximal bei drei Versuchen jeweils fünfzig Prozent der Kosten; außerdem gilt eine Altersgrenze für Frauen von 25 bis 40 Jahren, für Männer von 50 Jahren.

Der Saarländische Landtag hat Mitte April einstimmig eine Rückkehr zur alten Finanzierungsregelung gefordert. Die Landesregierung soll ihre Bundesratsinitiative erneut aufrufen und in der Länderkammer Druck machen. Treibende Kraft hinter der Initiative: Die junge CDU-Landtagsabgeordnete Anja Wagner-Scheid. Wir fragten sie:

Warum setzen Sie sich so engagiert dafür ein, dass die Einschränkung der künstlichen Befruchtung durch die GKV zurück genommen wird?

Wir beklagen einerseits sinkende Geburtszahlen. Andererseits gibt es 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, die in einer Partnerschaft leben und gerne Kinder hätten, bei denen es aber aus medizinischen Gründen nicht klappt. Über deren Kinderwunsch sollten wir uns doch freuen und alles tun, um ihnen zu helfen, den Wunsch zu erfüllen.

Zudem wird ungewollte Kinderlosigkeit oft als schwerer Mangel in der persönlichen Lebensplanung angesehen, der einen erheblichen psychischen und physischen Leidensdruck zur Folge haben kann. Jährlich suchen ca. 800.000 Paare in Deutschland ärztlichen Rat. Eine künstli-che Befruchtung ist für viele Paare die letzte Hoffnung.

Da ich selbst Mutter eines gesunden, natürlich entstandenen Kindes bin, empfinde ich es als zutiefst ungerecht, Paaren ihre Möglichkeit zu schmälern, ein Kind zu bekommen.

Wie stark werden denn kinderlose Paare durch die jetzige Regelung finanziell belastet?

Die Eigenanteile pro Behandlungszyklus betragen etwa 1.500 Euro. In der Regel sind drei Versuche erforderlich – Paare werden also mit rund 4.500 Euro belastet.

Ist das Geld eine Hürde? Wie hat sich dies im Saarland ausgewirkt?

Paare, die befragt wurden, warum sie sich nicht für eine Kinderwunschbehandlung entscheiden, führen zu großer Zahl den zu zahlenden Eigenanteil an. Nach der Gesundheitsreform 2004 ist die Anzahl der Versuche durch eine künstliche Befruchtung ein Kind zu bekommen, um die Hälfte zurückgegangen. Wurden im Jahr 2003 noch 18.872 Kinder nach einer IVF-Behandlung geboren, so waren es 2004 nur noch 9.568 - und das bei einer Gesamtgeburtenzahl von rund 700.000, was einer Quote von 1,36 Prozent entspricht.

Schätzungen zu Folge fehlen in Deutschland seit 2004 jährlich etwa 10.000 Kinder, die durch eine Kinderwunschbehandlung hätten geboren werden können. Im Saarland fehlen seither 700 Geburten pro Jahr, das sind zehn Prozent aller Geburten des vergangenen Jahres. Alle nicht geborenen Kinder tragen zum Bevölkerungsrückgang bei. Ich bedauere dies zutiefst, denn jedes Kind, das nicht geboren werden kann, ist ein Verlust für unsere Gesellschaft und für unsere Zukunft.

Die Zurückhaltung der Gesetzlichen Krankenkassen ist angesichts ihrer Finanzlage verständlich. Warum sollen sie nun auch wieder die vollen Kosten für In-vitro-Fertilisation bezahlen?

Eine Hauptursache des demographischen Wandels ist der Geburtenrückgang. Wurden in den 60er Jahren pro Frau noch 2,6 Kinder geboren, sind es heute bundesweit nur noch 1,37 – im Saarland sogar nur noch 1,23. Um die Bevölkerungszahl auf gleichem Niveau zu halten, wäre jedoch eine Geburtenhäufigkeit von 2,1 Kindern pro Frau erforderlich. Wir brauchen wieder mehr Kinder in Deutschland. Die Kosten, die Krankenkassen seit 2004 bei der künstlichen Befruchtung einsparen, fehlen uns später um ein Vielfaches als Einnahmen in unserem Steuer- und Sozialsystem. Auch dies beweist die Kurzsichtigkeit des verantwortlichen Bundesge-setzgebers von 2004.

Kann künstliche Befruchtung ein Weg aus der Demographiefalle sein?

In Dänemark erstatten die Krankenkassen die Kosten für drei IVF-Behandlungen komplett. Während in Deutschland im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2005 nur 1,65 Prozent (zur Zeit ein Prozent, vor 2004 waren es drei Prozent) aller Neugeborenen künstlich gezeugt wurden, waren es in Dänemark 3,9 Prozent. Würden die dänischen Verhältnisse auf Deutschland übertragen, könnten bis zum Jahr 2050 etwa 1,6 Millionen Kinder zusätzlich zur Welt kommen. Das bestätigt das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (Studie: www.berlin-institut.org) und das Institut für Demoskopie Allensbach. Diese Zahlen sprechen für sich.

Im Saarland haben alle Landtagsparteien einmütig für diese Initiative gestimmt, also auch Ihre Kollegen von der SPD. In Berlin regieren Union und SPD gemeinsam. Ist angesichts dieser Konstellation eine Lösung in Ihrem Sinne in Sicht? Wie geht es nun weiter, Frau Wagner-Scheid?

Der Landtag des Saarlandes hat am 16. April 2008 einstimmig den Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Unerfüllten Kinderwunsch verwirklichen helfen – Anspruch auf künstliche Befruchtung wiederherstellen“ beschlossen. Wir haben darauf hingewirkt, dass entsprechende Anträge auch in anderen Landtagen auf die Tagesordnung kommen. So hat z.B. die hessische CDU-Fraktion unsere Initiative aufgenommen und einen entsprechenden Antrag in den hessischen Landtag eingebracht. Eine möglichst breite Unterstützung der Parlamente in den Ländern soll dazu beitragen, andere Landesregierungen zur Unterstützung der Bundesratsinitiative der Saarländischen Landesregierung zu bewegen. Hierzu halte ich engen Kontakt sowohl mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Länderparlamenten als auch zur Landesregierung.
CDU-Landtagsabgeordnete Anja Wagner-Scheid
CDU-Landtagsabgeordnete Anja Wagner-Scheid